05. Welche Angaben sind für die Musikliste wichtig und warum?

Die Titel der RKM-Tracks sind Archivtitel-Bezeichnungen, keine für die Musikliste relevanten Werktitel. Im Falle der Nutzung erhalten Sie von uns die Originaltitel und Komponisten-Angaben, die neben den Nutzungslängen auf der amtlichen Musikliste einzutragen sind und dessen Original in Kopie an uns zuzusenden ist. Sie ist Basis für eine korrekte GEMA-Abrechnung unsererseits und bindend – und macht die lizenzfreie Nutzung erst möglich. Nach Erhalt gelten die Nutzungsrechte als übertragen. 
Gern übernehmen wir für Sie die Ausstellung der für den Sender spezifischen Musikliste, sofern der Film überwiegend mit RKM-Tracks bestückt ist. Dafür benötigen wir den abgenommenen Film oder die Audio-Spur des Final-Cuts.

Sender, wie die der Öffentlich-rechtlichen, benötigen keine manuell erstellten Musikprotokolle mehr. Sie erstellen Musiklisten via "digitalem Fingerprinting". Hierfür müssen alle genutzten RKM-Werke von uns in ein entsprechendes System upgeloadet weden. Daher brauchen wir Informationen über die verwerteten Werke (zB. eine übersichtliche EDL).